Allgemeine Geschäftsbedingungen

Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf
(nachfolgend Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH)
Stand: 23.09.2022

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Deutsche Hochschulwerbung Athanasios Roussidis e. K. ist Betreiber des Internetportals „Stellenmarkt des Studierendenwerks Bonn“. Die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH ist mit der Vermarktung des Internetportals „Stellenmarkt des Studierendenwerks Bonn“ beauftragt.

1.2. Für alle Nutzer des Internetportals „Stellenmarkt des Studierendenwerks Bonn“ gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3. Mit der Online-Registrierung bzw. durch das Bestellformular erklärt der Nutzer verbindlich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

1.4. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers oder anderer Dritter erkennt die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH nur an, wenn seitens der Deutschen Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt wird.

1.5. Die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, zu überarbeiten oder zu ergänzen.

2. Stellenmarkt des Studierendenwerks Bonn

2.1. Der „Stellenmarkt des Studierendenwerks Bonn“ ist ein Internetportal, auf dem Nutzer Stellenangebote präsentieren können. Desweiteren können von den Nutzern Maßnahmen auf dem Campus, wie z. B. Spots auf den Campus-Digital-Screens (digitales Werbe- und Informationsmedium) und Aushänge (Job- und Karriere-Boards) sowie weitere Zusatzleistungen (Einstellservice, Online-Banner, Kreation/Produktion von Werbemittel, sonstige Produkte) gebucht werden.

Die Nutzer des vertragsgegenständlichen „Stellenmarkt des Studierendenwerks Bonn“ sind zum einen Unternehmen, die Studierendenjobs/Absolventenstellen sowie Praktika/Abschlussarbeiten für die Zielgruppe Studierende und Absolventen anbieten sowie zum anderen Universitäten/Fachhochschulen/Studentenwerke, die ebenfalls Mitarbeiter und/oder Aushilfen suchen und/oder freie Stellen zu besetzen haben.

Weiter kann der vertragsgegenständliche „Stellenmarkt des Studierendenwerks Bonn“ auch von Privatpersonen und Studierenden zum Suchen und Finden von Jobs genutzt werden.

Für Unternehmen ist die Schaltung von Standard- und Premium-Anzeigen für Studierendenjobs/Absolventenstellen sowie die Inanspruchnahme der oben genannten Maßnahmen auf dem Campus sowie Zusatzleistungen kostenpflichtig.

Das Einstellen von Praktika/Abschlussarbeiten ist kostenfrei, soweit es sich nicht um Maßnahmen auf dem Campus, wie z. B. Spots auf den Campus-Digital-Screens und Aushänge, sowie weitere Zusatzleistungen oder eine Premium-Anzeige handelt. Sollten diese kostenfreien Anzeigen von Jobbörsen, Vermittlern oder sonstigen Dritten zu Werbezwecken bzw. zur Trafficgenerierung eingestellt werden, so ist die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH berechtigt, eine Limitierung von 10 Anzeigen pro Woche bzw. 2 Anzeigen pro Tag festzusetzen. Darüber hinausgehende Anzeigen werden von der Deutschen Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH gelöscht.

Privatpersonen können den vertragsgegenständlichen „Stellenmarkt des Studierendenwerks Bonn“ für Privatanzeigen kostenfrei nutzen. Die Universitäten/Fachhochschulen/Studentenwerke können ihre eigenen internen Stellenausschreibungen als Standard- und Premium-Anzeigen kostenfrei platzieren; Maßnahmen auf dem Campus in Form von Spots und Aushängen sowie weitere Zusatzleistungen sind entsprechend kostenpflichtig.

2.2. Arten, Laufzeiten sowie Preise der Anzeigen für die Stellenangebote sowie weitere entgeltliche Leistung, insbesondere Spots, Aushänge und Zusatzleistungen, hat der Nutzer der aktuellen Preisliste/den aktuellen Mediadaten zu entnehmen.

2.3. Pro Anzeige/Spot/Aushang kann nur ein Stellenangebot geschaltet werden. Die Beschreibung mehrerer Tätigkeiten im Stellenangebot ist nicht gestattet.

3. Vertragsschluss und -laufzeit

3.1. Der Vertrag über das Stellenangebot zwischen dem Nutzer und der Deutschen Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH kommt nach Erhalt der (Online-)Auftragsbestätigung an den Nutzer, spätestens im Zeitpunkt der ersten vertraglichen Erfüllungshandlung, zustande.

3.2. Nach Erhalt der (Online-)Auftragsbestätigung über das Stellenangebot wird die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH die Anzeige innerhalb von max. zwei Werktagen freischalten. Gleiches gilt für die Maßnahmen auf dem Campus in Form von Spots auf den Campus-Digital-Screens; diese werden innerhalb von max. zwei Werktagen auf die Campus-Digital-Screens aufgespielt.

Nach Erhalt der (Online-)Auftragsbestätigung über Maßnahmen auf dem Campus in Form von Aushängen gilt folgendes:

- Wenn ein PDF durch den Nutzer hochgeladen oder durch das System automatisch generiert wird, erfolgt die Anbringung des Aushangs in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Prüfung und Freigabe, jedoch nicht vor dem gewünschten Startdatum

- Wenn Ausdrucke von dem Nutzer per Post geschickt werden, erfolgt die Anbringung des Aushangs in der Regel innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt, Prüfung und Freigabe, jedoch nicht vor dem gewünschten Startdatum.

 Nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit wird die Anzeige unaufgefordert von der Internetseite bzw. auf den Campus-Digital-Screens wieder gelöscht bzw. der Aushang entfernt.

3.3. Der Nutzer kann das beauftragte Stellenangebot nach der Freischaltung der Anzeige auf dem Internetportal „Stellenmarkt des Studierendenwerks Bonn“ über seinen Account inhaltlich abändern, d.h. der Nutzer kann einzelne Passagen des beauftragten Stellenangebotes inhaltlich abändern, nicht aber das Stellenangebot durch ein neues Stellenangebot ersetzen. Im Falle der inhaltlichen Abänderung wird die Anzeige von der Deutschen Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH wieder in den Status „in Prüfung“ gesetzt, bis eine erneute Freischaltung durch die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH erfolgt.

Der Nutzer kann das beauftragte Stellenangebot bei Maßnahmen auf dem Campus in Form von Spots und Aushängen nach Eingang bei der Deutschen Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH nicht mehr inhaltlich abändern.

4. Urheber- und Nutzungsrechte

4.1. Alle Inhalte auf dem Internetportal „Stellenmarkt des Studierendenwerks Bonn“ sind urheberrechtlich geschützt.

4.2. Der Nutzer trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige rechtliche Verantwortung für die von ihm zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Der Nutzer versichert, dass er zur Verwendung und Veröffentlichung eventueller Bilder, Logos etc. berechtigt ist. Sollten in diesem Zusammenhang Ansprüche und/oder Forderungen gegen die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH erhoben werden, wird der Nutzer die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH davon auf erstes Anfordern freistellen und schadlos halten. Die Freistellung umfasst auch die Übernahme der Kosten für eine notwendige Verteidigung oder Rechtsverfolgung.  

4.3. Urheber- und Leistungsrechte an den Inhalten der Stellenangebote verbleiben beim Nutzer. Der Nutzer überträgt bis zur vollständigen Abwicklung des Auftrages (wenn erforderlich auch über den Buchungszeitraum hinaus) das Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht für die einzustellenden bzw. auszuhängenden Inhalte der Stellenangebote auf dem Internetportal „Stellenmarkt des Studierendenwerks Bonn“.

5. Vertragsauflösung

5.1. Der Nutzer kann jederzeit vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten bzw. der Nutzer hat die Möglichkeit über seinen Account die Inhalte des Stellenangebots auf dem Internetportal „Stellenmarkt des Studierendenwerks Bonn“ vorzeitig vor Vertragsende zu deaktivieren und nach der Deaktivierung auch komplett aus der Datenbank zu löschen. Der Nutzer hat in diesen Fällen jedoch kein Recht auf eine Rückerstattung des gezahlten Entgelts, sondern bleibt zur vollständigen Zahlung des Entgelts verpflichtet.

5.2. Den Rücktritt vom Vertrag hat der Nutzer schriftlich per E-Mail der folgenden Adresse mitzuteilen: info@unistellenmarkt.de.

6. Preise, Zahlungsmodalitäten

6.1. Maßgebend sind die in der Preisliste/den Mediadaten genannten Preise zzgl. der z.Z. geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2. Die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH behält sich das Recht vor, vereinbarte, bekannt gegebene oder offerierte Preise und Tarife entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages oder Bekanntgabe der Preise und Tarife, Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preissteigerungen bei Drittunternehmen, derer sich die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH bei Vertragsausführung bedient, eintreten. Solche Preisänderungen wird die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH dem Nutzer schriftlich ankündigen.

6.3. Soweit es sich um kostenpflichtige Leistungen des „Stellenmarkt des Studierendenwerks Bonn“ handelt, wird dem Nutzer die Rechnung zusammen mit der (Online-)Auftragsbestätigung ausschließlich per E-Mail gesandt. Als alternative Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Nutzer zur Verfügung: Kreditkarte, SEPA Lastschrift, giropay, Klarna Sofort, Google Pay, Apple Pay oder PayPal.

6.4. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung haben ausschließlich auf die auf der Rechnung angegebene Konten zu erfolgen. Maßgebend ist das Datum der Wertstellung der Zahlung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.

7. Aufrechnung, Abtretung

7.1. Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Deutschen Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH nicht anerkannter Gegenansprüche des Nutzers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

7.2. Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

7.3. Das mit der Deutschen Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH begründete Vertragsverhältnis oder einzelne Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis können nur mit schriftlicher Zustimmung der Deutschen Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH vom Nutzer auf Dritte übertragen werden.

8. Mängelrüge

8.1. Der Nutzer muss das geschaltete Stellenangebot unverzüglich nach Erscheinen prüfen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich rügen, spätestens zwei Tage nach Erscheinen des Stellenangebots. Unterlässt der Nutzer die Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Stellenangebots als mangelfrei genehmigt.

8.2. Die schriftliche Rüge ist zu richten an: info@unistellenmarkt.de.

9. Rechte und Pflichten

9.1. Die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH ist berechtigt, jederzeit ihre Leistungen ohne Nachricht zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen. Der Nutzer ist nicht berechtigt in diesem Zusammenhang Schadenersatzansprüche gegen die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH geltend zu machen.

9.2. Die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH nimmt keine Prüfung der von den Nutzern übermittelten Inhalte vor. In diesem Zusammenhang versichert der Nutzer, dass die angebotene Stelle entsprechend dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn vergütet wird oder entsprechend dem jeweiligen Tarifrecht angemessen vergütet wird.

9.3. Die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH behält sich das Recht vor, die von den Nutzern beauftragten Stellenangebote nicht in Umlauf zu bringen oder nach Vertragsschluss zu löschen, wenn diese

- gegen geltendes Recht verstoßen

- strafrechtlich relevante, jugendgefährdende, pornographische, rechtswidrige, (geschlechter-) diskriminierende, politische und gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte enthalten

- Urheber- und/oder Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

Gleiches gilt:

- bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen

- bei Verstößen gegen die Interessen der jeweiligen Hochschulen/Studentenwerke

- bei gehäuften Beschwerden Dritter über das Verhalten bzw. die ausgeführten Leistungen der Nutzer.

9.4. Der Nutzer hat keinen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung seiner Inhalte und auf Konkurrenzschutz.

9.5. Der Nutzer haftet der Deutschen Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH dafür, dass durch die Nutzung/Veröffentlichung des Angebots und/oder durch die Inhalte der Stellenangebote keine gewerblichen Schutzrechte, Urheber- und/oder Markenrechte oder sonstige Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Wird die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH von Dritten wegen Verletzung von Rechten in Anspruch genommen, stellt der jeweilige Nutzer die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH von allen damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten und Forderungen auf erstes Anfordern frei und hält sie schadlos. Die Freistellung umfasst auch die Übernahme der Kosten für eine notwendige Verteidigung oder Rechtsverfolgung. 

10. Haftung

10.1. Die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH und die von ihr eingesetzten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.2. Die maximale Haftungssumme der Deutschen Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH wird auf die Höhe des vertraglich vereinbarten Entgelts der Stellenangebote beschränkt. Der Nutzer kann nachweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung höher entstanden ist.

10.3. Die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH bemüht sich um eine größtmögliche Verfügbarkeit der Server und damit der Inhalte und gespeicherten Nachrichten, kann dies aber nicht garantieren oder sich hier zu bestimmten Verfügbarkeitsanteilen verpflichten. Gleiches gilt für die auf den Campus-Digital-Screens geschalteten Spots.  

10.4. Die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH schuldet keine erfolgreiche Stellenvermittlung und kann diese auch nicht garantieren.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch nach Beendigung des Vertrages für die Parteien, sofern sie Verhaltensweisen des Nutzers und der Deutschen Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH betreffen, die sich notwendig aus der ordentlichen Einhaltung oder Durchführung des Vertrages ergeben, bindend.

11.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist, wenn der Nutzer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, soweit rechtlich zulässig, Düsseldorf.

11.3. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Deutsche Hochschulwerbung und -vertriebs GmbH. Auch die Abweichung von diesem Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform.

11.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

11.5. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Nutzer seinen Firmensitz im Ausland hat.